Weiter im Text:
Gerade eben hab� ich auf CNN erfahren, da� der britische
Attorney General nun, wenn auch nach l�ngerer Funkstille, zur eigentlichen Legalit�t von etwaigen, unilateralen, milit�rischen Aktionen wie von GB und USA geplant, langerwartet Stellung genommen hat:
Lt. ihm sind diese bereits v�lkerrechtlich durch die unter Verweis auf
UN-Charta, Chapter VII vom Sicherheitsrat angenommenen Resolutionen 678, 687 und die j�ngste und vielreferenzierte 1441 authorisiert!
Was f�r eine haneb�chener Unsinn!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" />
Wie zuvor erw�hnt, hab� ich mir die angesehen, und 1441 faselt eben nur was von vagen und nicht n�her definierten
"serious consequences" bei Nichterf�llung durch den
Irak.
Bleiben also die beiden �lteren, die den Rahmen f�r den damaligen Gewalteinsatz zur Reversion der irakischen Invasion
Kuwaits und der damit einhergehenden weiteren Implikationen bilden (wie in 660ff detailiert).
Und dieses
Authorisierungsfenster mu� als abgeschlossen angesehen werden!!!687 verlangte lediglich
die formelle Annahme der Waffenstillstandsbedingungen durch den Irak, die wohl auch damals erfolgte, damit das
`Cease Fire� zwischen den Kombatanten
`effective� wurde.
Da� der
Irak mehrere der Bedingungen zu denen er sich 1991 verpflichtet hatte (diverse R�ckgabe von Verm�gen etc.) bis heute nicht erf�llt hat steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man mit dieser Begr�ndung erneut ein gewaltsames Vorgehen legitimieren wollte, br�uchte man dennoch
eine ganz neue Authorisierung durch den
Security Council!
Hauptziel damals war aber eigentlich nur die `Behebung� des V�lkerrechtsbruches, wie geschehen durch die Invasion
Kuwaits durch den Irak, was von den
Alliierten ja auch schnell erreicht wurde.
Die Abr�stungsforderung, die ja auch der eigentlich Hauptgegenstand jetzt auch wieder der aktuellen Resolution 1441 sind,
wurde zu keinem Zeitpunkt vom Sicherheitsrat unter Gewaltmandat gestellt, in keiner der daf�r relevanten Resolutionen bis heute!
Daf�r waren einzig und allein die Vorschriften aus dem in ebenfalls mehreren Resolutionen definierten sog.
`Abr�stungsregime� ma�geblich, die ja auch bis heute die Arbeitsgrundlage f�r
Herrn Blix (UNMOVIC, fr�her UNSCOM) und
Herrn El Baradei(IAEA) bilden. Und darin war keinesfalls
"use of military force" von irgendeinem der
`Member States� vorgesehen. Punktum.
�brigens, der Wortlaut der damals entscheidenden Passage von
678:
"... 2.
Authorizes Member States co-operating with the
Government of Kuwait, unless Iraq on or before 15 January
1991 fully implements, as set forth in paragraph 1 above,
the above-mentioned resolutions, to use all necessary
to uphold and implement resolution 660 (1990) and
all subsequent relevant resolutions and to restore interna-
tional peace and security in the area. ..."
Darunter zu gehen in einer evtl.en erneuten Resolution mit sog. `Kriegsautomatik�, die wieder nur durch
"serious consequences" indiziert ist, aber weder explizit jemanden erm�chtigt, noch genauer angibt zu was denn eigentlich �berhaupt, kann ja wohl kaum zuk�nftiger Standard
internationalen Rechts sein, oder?
Das w�re einer `globalen Bananenrepublik� w�rdig, spottet aber jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
[To further underpin my claims:
Sorry, Mr Blair, but 1441 does not authorise force by Keir Starmer in "The Guardian", today�s issue]
Die Authorit�t des Amtes, die hinter diesem `Lord Soundso� steht, macht also seine fehlerhafte Aussage leider keinen Deut wahrer und mu� als lediglich `Sch�tzenhilfe� f�r seinen bedr�ngten Premier wohl gewertet werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Diese Farce geht einem immer mehr auf die Nerven... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Ragon
"Inter arma enim silent leges."
Cicero