Indizierte Ware kannst du auch selbst in Deutschland ohne Probleme kaufen, wenn du volljährig bist - sie darf nur nicht beworben werden und wird deswegen z.B. bei Amazon nicht zu finden sein. In DVD-Läder oder selbst beim Karstadt kann man aber durchaus mal fündig werden, wenn man nach entsprechenden Titeln fragt. Wenn also ein Titel nur indiziert ist, spricht nichts dagegen.

Bei beschlagnahmten Titel wird es kompliziert:
Wollen wir mal den Gesetzestext für die Beschlagnahmung zitieren:
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§ 131
Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(Quelle: Paragraph 131 Strafgesetzbuch

Wenn man nach diesem Text ging, wäre ein Import aus dem Ausland nicht verboten - was auf jeden Fall erlaubt zu sein scheint, ist, der persönliche Einkauf und der Transport nach Deutschland. Solange man also die Filme nur für den privaten Gebrauch kauft und sich auch sonst an den Paragraphen hält, dürfte es keine Schwierigikeiten. Es kann allenfalls zu Problemen kommen, wenn der Zoll das Paket öffnet und Streß macht. Aber man selbst als privater Käufer wird keine rechtlichen Folgen befürchten müssen.

P.S: Selbst der Kauf von verbotener Ware in Deutschland ist laut Gesetz nicht verboten. D.h. wenn ich Ralf einen verbotenen Titel macht er sich nicht strafbar, ich aber schon.


Nigel Powers: "There are only two things I can't stand in this world. People who are intolerant of other people's cultures... and the Dutch!"