Quote
... daß sich die (immerhin gebührenfinanzierte) ARD vor einer eventuellen Verleumdungsklage mit erheblichen finanziellen Folgen schützen wollte ...


Wenn ein Sender - gerade ein sogenannter "öffentlich rechtlicher" ( <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ROFL.gif" alt="" /> ) - juristisch dafür belangt werden könnte, was irgendein dahergelaufener "Sportler" in einer weitestgehend journalistischen Sendung von Stapel lässt.... Na bravo, dann sind wir in der ohnehin schon verkommenen deutschen Justiz ja inzwischen bei amerikanischen Verhältnissen angelangt.