Weiter im Text:
Gerade eben hab´ ich auf CNN erfahren, daß der britische
Attorney General nun, wenn auch nach längerer Funkstille, zur eigentlichen Legalität von etwaigen, unilateralen, militärischen Aktionen wie von GB und USA geplant, langerwartet Stellung genommen hat:
Lt. ihm sind diese bereits völkerrechtlich durch die unter Verweis auf
UN-Charta, Chapter VII vom Sicherheitsrat angenommenen Resolutionen 678, 687 und die jüngste und vielreferenzierte 1441 authorisiert!
Was für eine hanebüchener Unsinn!!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/memad.gif" alt="" />
Wie zuvor erwähnt, hab´ ich mir die angesehen, und 1441 faselt eben nur was von vagen und nicht näher definierten
"serious consequences" bei Nichterfüllung durch den
Irak.
Bleiben also die beiden älteren, die den Rahmen für den damaligen Gewalteinsatz zur Reversion der irakischen Invasion
Kuwaits und der damit einhergehenden weiteren Implikationen bilden (wie in 660ff detailiert).
Und dieses
Authorisierungsfenster muß als abgeschlossen angesehen werden!!!687 verlangte lediglich
die formelle Annahme der Waffenstillstandsbedingungen durch den Irak, die wohl auch damals erfolgte, damit das
`Cease Fire´ zwischen den Kombatanten
`effective´ wurde.
Daß der
Irak mehrere der Bedingungen zu denen er sich 1991 verpflichtet hatte (diverse Rückgabe von Vermögen etc.) bis heute nicht erfüllt hat steht auf einem anderen Blatt.
Wenn man mit dieser Begründung erneut ein gewaltsames Vorgehen legitimieren wollte, bräuchte man dennoch
eine ganz neue Authorisierung durch den
Security Council!
Hauptziel damals war aber eigentlich nur die `Behebung´ des Völkerrechtsbruches, wie geschehen durch die Invasion
Kuwaits durch den Irak, was von den
Alliierten ja auch schnell erreicht wurde.
Die Abrüstungsforderung, die ja auch der eigentlich Hauptgegenstand jetzt auch wieder der aktuellen Resolution 1441 sind,
wurde zu keinem Zeitpunkt vom Sicherheitsrat unter Gewaltmandat gestellt, in keiner der dafür relevanten Resolutionen bis heute!
Dafür waren einzig und allein die Vorschriften aus dem in ebenfalls mehreren Resolutionen definierten sog.
`Abrüstungsregime´ maßgeblich, die ja auch bis heute die Arbeitsgrundlage für
Herrn Blix (UNMOVIC, früher UNSCOM) und
Herrn El Baradei(IAEA) bilden. Und darin war keinesfalls
"use of military force" von irgendeinem der
`Member States´ vorgesehen. Punktum.
Übrigens, der Wortlaut der damals entscheidenden Passage von
678:
"... 2.
Authorizes Member States co-operating with the
Government of Kuwait, unless Iraq on or before 15 January
1991 fully implements, as set forth in paragraph 1 above,
the above-mentioned resolutions, to use all necessary
to uphold and implement resolution 660 (1990) and
all subsequent relevant resolutions and to restore interna-
tional peace and security in the area. ..."
Darunter zu gehen in einer evtl.en erneuten Resolution mit sog. `Kriegsautomatik´, die wieder nur durch
"serious consequences" indiziert ist, aber weder explizit jemanden ermächtigt, noch genauer angibt zu was denn eigentlich überhaupt, kann ja wohl kaum zukünftiger Standard
internationalen Rechts sein, oder?
Das wäre einer `globalen Bananenrepublik´ würdig, spottet aber jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
[To further underpin my claims:
Sorry, Mr Blair, but 1441 does not authorise force by Keir Starmer in "The Guardian", today´s issue]
Die Authorität des Amtes, die hinter diesem `Lord Soundso´ steht, macht also seine fehlerhafte Aussage leider keinen Deut wahrer und muß als lediglich `Schützenhilfe´ für seinen bedrängten Premier wohl gewertet werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Diese Farce geht einem immer mehr auf die Nerven... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Ragon
"Inter arma enim silent leges."
Cicero