Und wie verhält es sich dann, wenn man eine Waffe benutzt, die magisch verzaubert ist? Fällt das dann auch unter nichtmagischen Tod oder nicht?
Uff! Ich würde spontan sagen, alles, was mit Magie zu tun hat, gilt als magisch. Wobei ein Zauber gewissermassen eine gebündelte, ergo sehr mächtige Form der Magie darstellt, während sich eine magische Klinge primär auf die Wirkung der Klinge (physischer Schaden durch den Stahl) verlässt.
Ich persönlich würde folgende Regel vorschlagen (wenn man denn überhaupt die Wiederbelebung zu etwas alltäglichen machen will. Ich wäre da vorsichtig. Es ist immer besser, dem Tod aus dem Wege zu gehen, als sich auf eine Wiederbelebung zu verlassen!):
Direkte Wirkung eines Zaubers (Vernichtungszauber): Nicht wiederbelebbar indirekte Zauberwirkung (z.B. verhungern, weil man in einer magsichen Blase eingeschlossen ist): Wiederbelebbar
Waffenwirkung (verzaubert, heilig oder "roh"): Wiederbelebbar
magische Waffen (Waffen, die aus purer Magie bestehen und keine wirkliche physische Komponente besitzen, wie z.B. ein Phantomschwert): Nicht wiederbelebbar
Aber das halte ich eigentlich für Details, die für das Abenteuer unerheblich sind und uns genaugenommen nicht zu interessieren brauchen. Denn im Zweifelsfall gilt mMn: Es hängt von der Situation ab... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />