Wurde im Olnigg Forum auch schon diskutiert und anscheinend haben sie das Gesetz mal wieder mißverstanden. Es ist eher so wie unser Notwehrgesetz, dass man angemessen auf Gewalt reagieren darf.
Schon allein auf eine wörtliche Bedrohung, dass man eine Schußwaffe einsetzen könnte, steht anscheinend 3 Jahre Haft.

Inwieweit das nun korrekt ist, überlass ich euch.