Wurde im Olnigg Forum auch schon diskutiert und anscheinend haben sie das Gesetz mal wieder mi�verstanden. Es ist eher so wie unser Notwehrgesetz, dass man angemessen auf Gewalt reagieren darf.
Schon allein auf eine w�rtliche Bedrohung, dass man eine Schu�waffe einsetzen k�nnte, steht anscheinend 3 Jahre Haft.

Inwieweit das nun korrekt ist, �berlass ich euch.