Problem zumindest hier in Deutschland ist, dass mit der Resozialisierung oft zu lasch umgegangen wird. Da werden Leute nach Gutachten als "geheilt" oder "nicht länger gefährlich" entlassen - und schon ist das nächste Kind tot oder die nächste Frau vergewaltigt. Beispiele gibt es genug.

Bei solchen psychisch gestörten Triebtätern muss daher die Devise ausnahmsweise lauten: "Im Zweifel gegen den Angeklagten", weil die Sicherheit aller vorrangig zu betrachten ist.

Experten sagen, dass solche Triebtäter in der Regel niemals vollständig geheilt werden können. Es muss nur begutachtet werden, wie sich so jemand nach einer Therapie im Griff hat. Und da ist ein Fehlurteil fatal.....