Problem zumindest hier in Deutschland ist, dass mit der Resozialisierung oft zu lasch umgegangen wird. Da werden Leute nach Gutachten als "geheilt" oder "nicht l�nger gef�hrlich" entlassen - und schon ist das n�chste Kind tot oder die n�chste Frau vergewaltigt. Beispiele gibt es genug.

Bei solchen psychisch gest�rten Triebt�tern muss daher die Devise ausnahmsweise lauten: "Im Zweifel gegen den Angeklagten", weil die Sicherheit aller vorrangig zu betrachten ist.

Experten sagen, dass solche Triebt�ter in der Regel niemals vollst�ndig geheilt werden k�nnen. Es muss nur begutachtet werden, wie sich so jemand nach einer Therapie im Griff hat. Und da ist ein Fehlurteil fatal.....