[color:"orange"]Genaugenommen wären sie nach ihren Beistandsverpflichtungen mit Polen dazu verpflichtet gewesen[/color]

Die britisch-französische Garantieerklärung bezog sich nur auf einen Angriff durch Deutschland, das sich durch Drohungen oder Gewalt ja bereits mehrere Gebiete "angegliedert" hatte. Eine Garantie für den Fall eines sowjetischen Angriffs war nicht gegeben worden.