Quote
Über die Höhe der Haftstrafe für einen offenbaren "Ersttäter", der zudem ohne eindeutige Beweise verurteilt wurde, sollte man sich besser erst überhaupt keine Gedanken machen....


Und wenn der DNA Test etwas anderes ergeben hätte?
Stell Dir vor der Mann wäre freigekommen und hätte eine weitere Frau vergewaltigt.

Richtig ist das, auch hier in Deutschland, Indizienprozesse einer gesonderten Weiterverfolgung unterliegen sollten.
Und das solche Indizienprozesse regelmäßig mit eventuellen neuen Technologien untersucht werden müßten.

Ansonsten bist Du doch eher, genauso wie ich und wohl die meisten anderen auch, jemand dem Vergewaltiger gar nicht lang genug weggeschlossen werden können.

Das Problem hier sind also nicht die Strafen, sondern die Urteilsfindung welche halt öfters überprüft werden müßte.



Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile(Aristoteles)
Aber wenn man das einzelne nicht mehr beachtet, hat das ganze keinen Sinn mehr (Stone)