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Gericht entscheidet: Pumuckl darf Freundin haben
München (dpa) - Der kleine Kobold Pumuckl darf eine Freundin bekommen.

Das Landgericht München I entschied am Donnerstag, dass die ursprüngliche Zeichnerin Barbara von Johnson bei einem Malwettbewerb für Kinder eine Freundin für Pumuckl malen lassen darf.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht der Autorin Ellis Kaut sei nicht verletzt. Kaut hatte argumentiert, Pumuckl sei ein Geistwesen und könne nicht heiraten. Es komme für sie nicht in Frage, Pumuckl eine "überflüssige und dramaturgisch nur störende" Pumuckline zur Seite zu geben. Johnson sagte, sie habe Kindern die Möglichkeit geben wollen, einen eigenen Kobold zu malen - egal welchen Geschlechts.

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wenn sich gerichte mit so einem sch*** beschäftigen müssen, wundert einen gar nichts mehr <img src="/ubbthreads/images/graemlins/silly.gif" alt="" />

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