§ 308 Strafgesetzbuch
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
(1) Wer anders als durch Freisetzen von [color:"red"]Kernenergie [/color], namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen (...) gefährdet(...)


Der Paragraphenterror geht weiter...

Quelle: Wikipedia.org


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