"Na, endlich mal ein richtiger Wunsch! Kein Problem!"
*saust los und wirbelt eine Weile um das Schloss herum, so schnell, dass Schloss und Dschinn nur noch wie durch einen unscharfen Schleier zu erkennen sind. Als der Dschinn schliesslich befriedigt sein Werk beendet...
...sind *sämtliche* "Fugen" und Öffnungen entweder verschmiert oder zugemauert. Demzufolge gibt es weder Fenster noch Türen oder Schornsteine etc.*
"Ein schönes Schloss!" stellt der Dschinn fest und strahlt Genugtuung aus. "Wunderbar stabil! Da drin kommt niemand mehr zu Schaden!"
p.s.: "Ach, und übrigens, was den Wunsch *zurück in die Flasche* angeht - ich hätte mich geweigert, diesen Wunsch auszuführen! Für Weigerung gibt es nach dem Flaschendschinngesetz § 13 1 Jahr Flsche, je nach Umständen auch 2 Jahre und in besonders schweren Fällen auch mal 10 Jahre. Mit einem guten Anwalt kann man auch straffrei ausgehen und brauch überhaupt nicht in die Flasche - und die Wünsche von Anwälten sind praktisch immer dieselben: 'Ich will reich sein, ich wünsche mir Tausend Jungfrauen, oh ihr Göttter, lieber Dschinn, mach, dass die 1000 Jungfrauen wieder verschwinden!' Eine Kleinigkeit für mich, mir einen solchen Anwalt leisten zu können..."