Wobei, wenn man von den reinen Arbeitsstunden ausgeht bleibt die belastung durch die Lohnnebenkosten gleich.
Im gegenteil, gerade durch Überstunden steigen diese an.
Nicht nur die höheren Zuschläge auf die auch die Nebenkosten bezahlt werden müssen lassen sie steigen.
Auch die beiträge bei den Berufsgenossenschaften erhöhen sich, wenn Mitarbeiter zu viele Überstunden machen.

Das einzige was bei Jobsharing gemacht werden muß, ist die Aufteilung der Urlaubszeiten und der sonstigen sonderzahlungen.
So das von den Kosten wirklich aus einen Job zwei gemacht werden.

Das hiesse dann aber auch nur 3 Wochen Urlaub.

Das einzige wo man nicht mehr teilen kann, oder den Arbeitgeber vor einer mehrbelastung schützen kann sind Krankheitsfälle.
Das gehört aber mMn zum Arbeitgeberrisiko das dieser Tragen muß.


Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile(Aristoteles)
Aber wenn man das einzelne nicht mehr beachtet, hat das ganze keinen Sinn mehr (Stone)