Mit wem redest Du da, Stone ? Hast Du jetzt neben der Neurose auch noch einen unsichtbaren Freund ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />

Äääääähm..... dem Antrag des Warlocks Marian wird stattgegeben, weil er dem hohen Gericht sinnvoll erscheint. Ich berufe hier mit [color:"red"] MARIAN [/color] und [color:"orange"] BUAD [/color] als Vertreter der bösen und der neutralen Gesinnung zu Beisitzern dieses Verfahrens ( Die erforderliche Aufwandsentschädigung ist per Formular 17b/III-a9 im Sekretariat zu beantragen ).

Weiterhin bitte ich zu Protokoll zu nehmen, das die Angeklagte sich nunmehr öffentlich zu ihrer bösen Gesinnung bekannt hat, was einem Schuldeingeständnis für den Anklagepunkt der arglistigen Täuschung gleichkommt.

Nichtsdestotrotz sieht das hohe Gericht darin ein Zeichen der Reue, was sich mildernd auf die Urteilsfindung auswirken wird.