Soso, die Angeklagte will also den Ruf des Bösen "verbessern". Na, da wird das Böse ja begeistert sein - aber glücklicherweise ist das nicht mein Problem....

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Allerdings hat die Angeklagte mit der Befreiung von Skydragon einer höchstrichterlichen Verfügung entgegengewirkt und sich somit nun auch noch in diesem Punkt schuldig gemacht....

*seufz*

Du bringst Dich da wirklich gerade in Teufels Küche, Alix. Ich hoffe, Du hast eine fähige Verteidigung - zumal gegen Skydragon wegen des gleichen Vergehens ermittelt wird, wie gegen Dich. Allerdings dürfte es sich hier um einen minderschweren Fall handeln, da Skydragon sich zwar widerrechtlich das Icon des Guten angeeignet hat - aber zumindest durch sein Verhalten keinen Zweifel an seiner wahren Gesinnung übrig lässt.

Im übrigen verhänge ich gegen Skydragon wegen ungebührlichen Benehmens und Missachtung des Gerichtes eine Strafmaßnahme:

Heute geht es WIRKLICH ohne Abendbrot ins Bett, Du Rotzlöffel !

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