.....wie würde Ihro Gnaden dann gütigerweise über die Eigenschaft "ein Arschloch sein" zu denken pflegen?
Nun Elgi, in dem Falle - den wir tatsächlich als potentiell hochgradig unwahrscheinlich annehmen dürfen - würde das Hohe Gericht eventuell seine bisherige Aussage verifizieren und basierend auf den neuen Sachverhalten eine Modulation in seiner Definition von Arschlöchern in Betracht ziehen.
Wahrscheinlicher ist aber, dass das Hohe Gericht seine Definition beibehält und eine Sonderregelung einführt, die gestattet in seltenen Fällen die Definition "klein" durch "groß" zu ersetzen. Entscheidend hierfür wäre letztlich der prozentuale Anteil der Arschlöcher, für welche die Alternativdefinition zutreffend sein könnte.
Wird ein noch festzulegender Faktor X dabei nicht überschritten, würde das Hohe Gericht eine Sonderregelung als nicht lohnenswert erachten und auch für diese Arschlöcher die Definition "klein" beibehalten wollen.
Und wenn er das Verfahren weiterhin mit seinen völlig irrelevanten Fragen verschleppt, wird ihm das Hohe Gericht mal zeigen, wie zielsicher man ein solches Arschloch mit einem Tritt aus dem Gerichtsaal befördern kann.....