Soweit ich es verstanden habe, ist es ja gerade der *Sinn* der Verkleidung etwas anzuziehen, was man gewöhnlich nicht trägt! Und dazu soll auch die Veränderung des Haupthaares gehören. Mitunter geht das sogar soweit, dass auf Kunsthaar zurückgegriffen wird!
Das kann also nicht als Argument akzeptiert werden, werte Verteidigung...

Weiterhin zählt die "glaubhafte Versicherung" der Angeklagten hier auch nicht allzuviel, so leid mir das auch tut. Als Beweismittel völlig ungeeignet.
Ich persönlich nehme zwar an, dass die Angeklagte hier *tatsächlich* nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft gegeben hat - wie Euch nicht entgangen sein wird, gehe ich aber auch von einer Besessenheit aus, die der Angeklagten bisher nicht bewusst geworden ist.

Was nun die wohlhabenden Eltern betrifft: Die Mittel der Riesin bzw. ihrer Familie stehen hier nicht zur Debatte! Ich bitte die Verteidigung, auf weitere diesbezügliche Anmerkungen zukünftig zu verzichten, da sie wohl nur der Irreführung dienen mögen...

Ich fordere die Verteidigung daher auf, handfestere Beweise vorzulegen...