Hmmm.... Hmmm..... Ich muss meinem Bleispritzer, äh, Beisitzer da leider zustimmen.
Die Aufnahme der Angeklagten bietet keinen Anhaltspunkt für einen Größenvergleich. Weiterhin wissen wir nicht, WO die Aufnahme entstanden ist - daher ist jeder Verweis auf ärmliche Verhältnisse irrelevant. Es werden hier als Beweismittel Aufnahmen der Angeklagten angeführt, auf denen das Aussehen der Angeklagten erheblich von den belastenden Aufnahmen abweichen soll. Aber wo sind diese Vergleichsbilder ? Warum werden sie dem Hohen Gericht nicht vorgelegt ? Das Hohe Gericht hält es zudem für denkbar, das die Angeklagte eine Kurzhaarfrisur trug, kurz NACHDEM die belastenden Aufnahmen entstanden sind. Womöglich hat sie sich gerade deshalb die Haare abgeschnitten - um die ganze Sache zu vertuschen....
Nein, ich fürchte die Verteidigung hat bislang nichts vorgebracht, was als Beweismittel akzeptabel wäre.