Ich will ja das Getuschel dort nicht unterbrechen... aber ich möchte darauf hinweisen, dass am Nordrand jenes erzreichen Gebirges durchaus einige Gebäude existieren, die eine solche Raumvertäfelung aufweisen. Z.B. diverse Schlösser, von denen einen den Namen Augustusburg führt und der Angeklagten durchaus zugänglich gewesen sein dürfte!
Also ist auch dieses Argument der Verteidigung leider nicht aussagekräftig...