Hmmtjahmtjaja..... Da hat die Anklage ja ganz schön was aufgefahren. Natürlich hat die Angeklagte sich das mit ihrem renitenten und uneinsichtigen Verhalten selbst zuzuschreiben.
<---*beugt sich zum Vertreter der Anklage hinüber*
Naja, mal ehrlich: Etwa 90 Prozent der Anklagepunkte werden nicht bewiesen werden können, oder wegen Geringfügigkeit fallengelassen werden müssen.
Konzentrieren wir uns also auf das unberechtigte Führen einer falschen Gesinnung in Tateinheit mit arglistiger Täuschung und der offensichtlichen gewalttätigen Ausschreitung unter zuhilfenahme eines Tötungswerkzeuges gegen ein bislang nicht identifiziertes Opfer....