Ich bitte die Anklage um Beweise, daß es sich auf dem angeblichen Video tatsächlich um Alix, Riesin handelt,
ansonsten stelle ich den Antrag, falls dieser Beweis nicht erbracht werden kann, die Klage wegen Nichtigkeit fallen zu lassen,
am Besten in den Mülleimer dort drüben.
Die Anklage hat es bisher nicht geschafft, die Verteidigung davon zu überzeugen, daß es sich auf jenem angeblichen Video tatsächlich um Alix, die Riesin, handelt.
Hinzu kommt, daß, wenn das angebliche Video echt sein müßte, sich die Riesenproportionen darin irgendwie bemerkbar machen müßten - und sei es auch nur in der Art, daß der Hersteller des angeblichen Vidos selbst Riese gewesen sein müßte, um es überhaupt aufnehmen zu können !
Die Anklage hat bisher noch nicht einmal den Gegenbeweis erbringen können, daß das einzige Beweisstück nicht selbst gefälscht ist ! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/exclamation.gif" alt="" />
Sollte die Anklage nicht in der Lage sein, in irgendeiner Weise eine Authentizität des angeblichen Videos garantieren zu können und sollte die Anklage auch nicht in der Lage sein, beweisen zu können, daß es sich bei der Person auf dem angeblichen Video tatsächlich um Alix handelt, so ist das angebliche Beweisstück als Nichtig zu betrachten, und folglich ist die Anklage - die ja ausschließlich aufgrund jenes angeblichen Beweisstücks eröffnet worden ist - mangels Beweisstücke als Gegenstandslos zu betrachen -
- und bricht in sich zusammen.
When you find a big kettle of crazy, it's best not to stir it. --Dilbert cartoon
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