Marian würde sogar behaupten, das es in der Hölle schneit, ...
Ja und? Es gibt in der Hölle durchaus Gebiete mit äußerst geringen Temperaturen, und logischerweise schneit es da auch... Schliesslich besteht die Hölle ja nicht nur aus *einer* Ebene!
Marian braucht also sowas gar nicht behaupten, weil's den Tatsachen entspricht.
Natürlich hat die Verteidigung das Recht, einen weiteren unparteiischen (!) Gutachter zu benennen. Einen zusätzlichen Experten, der das Video auf seine Echtheit überprüfen kann.
Allerdings sieht es das Gericht als Unverschämtheit an, an den Ergebnissen der bisherigen Experten zu zweifeln. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" /> Ich dachte, darüber wären wir inzwischen hinaus... Wenn die Verteidgung Anlass dazu hat, das dem Gericht vorliegende Gutachten anzuzweifeln, so sollte sie triftige Gründe dafür benennen! Z.B. Beweise erbingen, wo vom Gutachter bereits an anderen Stellen fälschliche Gutachten erstellt wurden oder ähnliches. Sollte das der Verteidigung nicht gelingen oder sie solches nicht für nötig halten, sieht das Gericht sich nicht veranlasst, an der Echtheit des ihr vorliegenden Gutachtens zu zweifeln! Jedes weitere Aufwerfen dieser Frage durch die Verteidigung würde dann als gewollte Provokation und Missachtung des Gerichtes gedeutet - was letzlich zu einem Wortentzug der bisherigen Verteidigung und Berufung eines neuen Verteidigers *durch das Gericht* führen kann!