Antrag abgelehnt.

Diese Person stammt angeblich aus dem näheren Bekanntenkreis der Angeklagten und hat Zeugenschutz beantragt, weil sie offenbar die Sippenrache der Angeklagten fürchtet - insbesondere die des hier als äusserst brutal beschriebenen Ehegatten der Angeklagten.

Es ist völlig ausreichend, wenn diese Person dem hohen Gericht bekannt ist. Auf einen Auftritt dieser Person muss zu ihrem eigenen Schutz verzichtet werden.

<---*dem Warlock auf die Schulter klopfend:*

Locker bleiben. Wenn das Verfahren hier endlich über die Bühne ist, hast Du doch noch viel Zeit um mit Namara zu spielen.....

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