<---*betritt, sich in den Zähnen stochernd, wieder den Gerichtssaal und bringt ein halbes Schwein zum Vorschein*

Erstens: Der Zeuge Tutamun steht in keiner juristischen Funktion und hat hier überhaupt nichts zu beantragen.

Zweitens: Buad ist Beisitzer und nicht Ankläger.

Drittens: Ich bin das Hohe Gericht und ebenfalls nicht Ankläger.

Viertens: Die gesamte Argumentation über das Dämonengepinsel hat eine ganz entscheidende Aussage eines renomierten Experten, Wissenschaftlers (und nebenbei wie schon erwähnt Beisitzers) komplett unterschlagen:


Quote
Weiterhin stellt sich die Frage der Fälschung nicht mehr - man kann die Dämonen nicht mal mit einer Peitsche zwingen, etwas zu malen, was sie nicht sehen! Deswegen gibt es auch hier keine gefälschten Videos, weshalb diese Argumentation hinfällig ist.


Diese Expertise wird vom hohen Gericht in keinster Weise angezweifelt und damit ist die Diskussion beendet.

*RÜLPS !!!*

Pardon..... So, ähm, wo waren wir denn..... Ach ja. Die Beweismittelaufnahme ist abgeschlossen, die Zeugen sind vernommen und die Plädoyers wurden gehalten. Wenn es von den Beisitzern nicht noch irgendwelche konkreten Anmerkungen und Empfehlungen gibt, werde ich die Urteilsverkündung vornehmen.