<---*wendet sich an den hauptberuflichen Dazwischenquatscher Alrik und erklärt:*
Im übrigen, mein Herr, wird die Angeklagte des widerrechtlichen Führens der guten Gesinnung angeklagt und kann somit auch nur von einem Richter verurteilt werden, dem ebendiese Gesinnung innewohnt. Und wenn der Herr Alrik nicht gleich den Schnabel hält, bekommen die beiden Gerichtsdiener noch ein Abendessen ausser der Reihe...