*starrt mit heruntergklappter Kinnlade auf den obersten Richter*

Wie? Was? Aber ich habe mich doch noch gar nicht geäußert?

*räuspert sich*

Jetzt bin ich dran! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />

1. Der Verteidigung ist es *nicht* gelungen, die Anklage zu entkräften. es ist daher davon auszugehen, dass das vorliegende Filmmaterial rechtens ist.

2. Der Verteidgung ist es allerdings gelungen, einige stichhaltige Beweise für die Gütigkeit der Angeklagten zu liefern. Diese wiegen zwar nicht so schwer, wie ich gehofft hatte, aber sie werden - zumindest von mir - keineswegs vergessen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />

*misstrauischer Seitenblick zum Vorsitzenden*

Der Angeklagten ist es letzlich gelungen, durch Vorweisen des Urdwassers (meine Güte! Ich dachte schon, das fällt niemandem mehr ein! Und ich hatte gehofft, dass dieses wichtige Entlastungsmaterial von der verteidigung angeführt worden wäre...) einen mMn eindeutigen Beweis für ihre wirkliche Gesinnung zu liefern. Ich, als Beistitzer des Hohen Gerihcts, erinnere mich sehr gut an das Wasser des Urdbunnens - Kreaturen neutraler oder gar böser Gesinnung können das Wasser nicht nur *nicht* sehen, sondern sie spüren obendrei dessen Wirkung nicht im mindesten! Man könnte einen Neutralen in ein gefülltes Fass stecken, und er würde dort drin kauern wie in einem leeren Fass - während jemand guter Gesinnung darin ersaufen würde! Das Wasser lässt sich zwar dank gnomischen Erfindungsgeistes auch für andere Gesinnungen sichtbar und wirkbar machen (was mir schliesslich meine Experimente damit erst ermöglichte!), jedoch ohne solche Hilfsmittel kann es wirklich *nur* von Guten wahrgenommen werden!
Da die Riesin bereits auf unserer reise das Wasser als solches unproblematisch erkannt hat, ist für mich der schlüssige Beweis erbracht, dass die wirkliche Gesinnung der Riesin eine *gute* ist!

3. Ich schlussfolgere daher: Es muss aufgrund der Beweislage angenommen werden, dass die im Video dargestellte Riesin möglicherweise besessen oder von anderer Gesinnung gewesen sein mag. Das war jedoch zu einer Zeit, die wir als Teenagerzeit bezeichnen - und wir alle hier (zumindest die Meisten, von kleinen Wyvern vielleicht mal abgesehen) wissen, dass ein gesunder Geist diese Zeit dazu benutzt, um seinen Platz im Leben zu finden. Dazu gehört auch, möglichst viele Facetten des Lebens kennenzulernen.
Entscheidend für das Urteil des Gerichtes sollte jedoch das sein, was Alix *jetzt* ist. Sie hat zweifelsfrei ihren Platz gefunden, und dieser Platz liegt aus meiner Sicht eindeutig auf der guten Seite (auch, wenn ich weiterhin die Existenz dieser Seite anzweifel!)!
Ich gehe sogar davon aus, dass die Angeklagte erfolgreich die eventuelle Besessenheit selbstständig bekämpft hat bzw. der Dämon angsicts ihres unerschütterlichen Glaubens an das Gute entnervt seine Übernahmeversuche abgebrochen und sich ein neues Opfer gesucht hat.

Das Gericht darf die Platzfindung der Angeklagten, die in ihrer Jugend erfolgte, nicht beurteilen.

Für mich als Vertreter der neutralen Seite und Wahrer des Gleichgewichtes ergibt sich daher folgernder Schluss:

Da es der Anklage nicht gelungen ist, eine jetzige (!) *bösartige* Gesinnung der Angeklagten nachzuweisen, im Gegenzug aber der Beweis für ihre Güte zweifelsfrei erbracht wurde,
[color:"orange"]ist die Angeklagte in allen Anklagepunkten frei zu sprechen und auf der Stelle zu rehabilitieren![/color]

Die Kosten für das Verfahren trägt damit das Schwere... äh, das Hohe Gericht.