<---*wendet sich erstaunt Buad zu*

Dann hättest Du Deine Einwände vorbringen müssen, als es Zeit dafür war, Du Köchelgnom. JETZT ist es dafür ein wenig spät und zudem hat das Hohe Gericht das letzte Wort in der Sache und auch die alleinige Urteilsgewalt. Die Beisitzer sind beratend tätig, nicht vollstreckend, wie Du wissen müsstest.

Wenn also Deiner Ansicht nach erhebliche Zweifel an der Schuld der Angeklagten vorgelegen haben und Du selbst sogar über Informationen verfügt hast, diese Schuld möglicherweise in Frage zu stellen, warum hast Du es dann nicht getan ?

Offenbar hast Du dem Hohen Gericht Informationen vorenthalten, die zur Aufklärung dieses Falles sehr hilfreich gewesen wären. Dieses Verhalten eines Beisitzers des Hohen Gerichts ist wohl äusserst suspekt und bedarf einer genaueren Untersuchung, der sicher noch ein Disziplinarverfahren anhängig gemacht wird.......

Wie dem auch sei - da ich das Urteil bereits als rechtskräftig bestätigt habe, kann nicht mal ich selbst es widerrufen. Wie stellst Du Dir das vor ? Dass das Hohe Gericht einfach sagen kann "Och nöö, ich habe mich anders entschieden, weil einer meiner Beisitzer offenbar recht launisch ist", oder wie ???

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