Darf ich den Vorsitzenden daran erinnern, dass ich als Richter eingeteilt bin und weder Partei für die Anklage, noch für die Verteidigung ergreifen darf?! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />
Das Vorbingen von Beweisen obliegt nicht dem Richter, sondern Verteidigung und Anklage - der Richter hat anhand der vorliegenden Beweise zu entscheiden, wie das Urteil auszusehen hat! Onsofern *darf* ich gar kein entlastendes bzw. belastendes Material veröffentlichen - würde ich es tun, so düfte eben jenes nicht gewertet werden! Angesichts der Tragweite des Materials hoffte ich daher auf die Verteidigung!
Ebenfalls angesichts der Tragweite des Materials halte ich es für dringend erforderlich, dass es in den Tatbestand mit einbezogen wird und das überstürzt erteilte Urteil augenblicklich zurückgezogen wird. Da ich als Beisitzer immerhin ein gewisses Gewicht in diesem Gremium aufweise (wenn auch ein vergleichsweise geringes), habe ich durchaus die Macht, das Urteil auszusetzen. Nötigenfalls erinnere ich den Vorsitzenden daran, dass der Urteilsspruch duch Beratung der Richter *einstimmig* gefällt werden muss, was hier offenbar nicht der Fall ist.
*lehnt sich zu Ddraig herüber, flüstert*
Meine Güte! Du hast vergessen, Dich mit den Beisitzern über Schuld oder Unschild zu beraten! das ist ein schwerwiegender Verfahrensfehler! Es würde dem Gericht besser anstehen, das Urteil durch die neue Beweislage zurückzuziehen und zu revidieren, als aufgrund von "Verfahrensfehlern" alles widerrufen zu müssen! Zumal die Beweise inzwischen *wirklich* eindeutig sind udn wir uns lächerlich machen würden, wenn wir sie nicht anerkennen!
p.s.: Tja, das ist die Gefahr der Neutralen, Ddraig: man weiß nie genau, woran man mit ihnen ist!... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />