Gute Güte, Buad. Ich habe beide Beisitzer deutlich aufgefordert - sogar mehrfach wie ich meine - sich zu äussern, falls es vor der Urteilsverkündung noch etwas vorzubringen gibt. Weder von Dir noch vom Warlock kam auch nur ein Mucks.
Weiterhin bist Du als Beisitzer absolut verpflichtet, das Hohe Gericht darüber zu informieren wenn Du im Besitz von Wissen bist, das für das Verfahren von großer Wichtigkeit sein könnte. Du sollst natürlich keine Beweismittel vorlegen oder Plädoyers für die Verteidigung führen. Aber wenn Du KENNTNIS von sowas hast, kannst Du das doch nicht einfach für Dich behalten !
Und es mag ja angehen das bei den Hofschranzen in Gareth ein Richter keine vollstreckende Gewalt hat und auf ein einstimmiges Urteil angewiesen ist. Aber HIER handhaben wir das etwas anders. Ihr seid als Beisitzer lediglich berechtigt das Hohe Gericht zu beraten und bei der Urteilsfindung zu helfen - entschieden wird aber vom Vorsitzenden allein. Und er ist mitnichten auf ein einstimmiges Urteil angewiesen, sonst würde man bei vielen Prozessen zu überhaupt keinem Urteil gelangen !
Der Warlock hätte in einer abschliessenden Konferenz mit Sicherheit auf "Schuldig" beraten. Du berätst auf "Nicht schuldig". In dieser Patt-Situation hätte es ohnehin mir oblegen, die entgültige Entscheidung zu treffen.
Aber lange Rede, kurzer Sinn: Da ich meine Beisitzer aufgefordert habe sich zu äussern und sie es nicht getan haben, kann von "Verfahrensfehlern" überhaupt keine Rede sein. Das Urteil ist rechtskräftig gesprochen in einem ordentlichen Verfahren und daran ist jetzt nichts mehr zu rütteln. Wenn Du mit Deinen Informationen hinter dem Berg hältst, darf Alix sich jetzt bei Dir dafür bedanken....