Er wird den Artikel ohne Theater zurücknehmen müssen, ob's ihm passt oder nicht. Wenn er dennoch Theater macht, weise ihn darauf hin, dass irreführende Artikelbeschreibungen wie diese ihn durchaus in rechtliche Schwierigkeiten bringen können. Der Hinweis auf die SSL-Version ist dabei ohne Belang. Er gaukelt vor, der Artikel wäre bei ihm deutlich günstiger als der normale Kaufpreis, den er sogar als Referenz nennt. Stattdessen ist aber das Gegenteil der Fall, weil der Referenzpreis falsch ist. Somit kann man ihm versuchten Betrug, zumindest aber Wucher und arglistige Täuschung unterstellen. Damit steht er schon mit einem Bein vor dem Staatsanwalt.