Da man auf der selben Seite folgendes findet

Quote
Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
14-Tage-Geld-zurück
- Der Käufer hat das Recht, den Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückzugeben.
Etwaige weitergehende Rechte nach dem Fernabsatzrecht bleiben unberührt.



ist das zurückgeben wohl kein problem.
Desweiteren würde ich den sachverhalt auch einfach mal an Ebay schicken. Wenn die meinen das dies unsauber ist wird er zumindest abgemahnt.


Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile(Aristoteles)
Aber wenn man das einzelne nicht mehr beachtet, hat das ganze keinen Sinn mehr (Stone)