In dem Falle hätten wir einen weiteren Beweis für die arglistige Täuschung. Ich würde nicht nur umgehend den Krempel zurückgehen lassen, sondern zusätzlich noch Strafanzeige erstatten. Der Hinweis auf die "Beispielhafte Abbildung zur Illustration" ist zwar nett, aber ebenfalls so nicht zulässig....

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/suspicion.gif" alt="" />