Sorry, dass ich mich kurz einmische.

Aber ich erinnere mich recht gut daran, dass im Gesetzgeber drin steht, dass man sich den Verkehrsfluss anpassen muss und unnötiges Langsamfahren zu unterlassen hat, damit man die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährtet. D.h. auf irgendwelchen Landstrassen nur 50 km/h zu zuckeln, weil die Landschaft "so schön" ist, kann genauso geahntet werden, als würde man an der gleichen Stelle mit 150 Sachen vorbeidonnern.

Das selbe betrifft die Mittelspur-Dauerfahrer, da laut deutschen Gesetz ja ein Rechtsfahrgebot besteht und so nach Möglichkeit immer der rechtere Fahrstreifen zu nutzen ist. Wird genauso behandelt, als würde man andauern links auf der Autobahn fahren.

Last edited by Xanlosch; 27/11/05 06:02 PM.

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