Quote
Es ging mir hier ebenfalls darum, mal die Relation zu wirklich schwerwiegenden Verbrechen wie einer Vergewaltigung zu setzen. Was da oft für Strafen für die Täter ausgesprochen werden, ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer. Und das gilt leider ebenso für sehr viele Urteile zu rechtsradikalen Gewalttaten.


Ja das stimmt, aber ohne die näheren Umstände zu kennen kann man, oder vielleicht auch nur ich, da einfach keine Relationen erkennen.

Ich gebe Dir insoweit recht als das Vergewaltigungen wirklich oft nicht hart genug bestraft werden. Aber daran ein anderes Urteil dessen Grundlage ich nicht kenne einzuschätzen? Das kann ich nicht, die Bildzeitung kann das vielleicht. Ich nicht.

Die Frage ist halt immer warum wurde ein Urteil milder ausgesprochen als das andere wenn es sich um dasselbe Verbrechen handelt?

Natürlich spielen da Fragen wie, Reuebereitschaft, die Aussicht auf resozialisierung, ersttäterschaft oder nicht, das alter des Angeklagten eine rolle.
Und solange man diese Fakten nicht kennt kann man nicht pauschal zu einer beurteilung kommen und das ganze in Relationen setzen.

Und wenn es um das absolute Strafmass geht ist es doch eh sehr schwer eine abstufung zu treffen die der Straftat gerecht wird.

Ein Vergewaltiger soll lebenslänglich bekommen, ein Mörder bekommt aber die selbe Strafe.
Wo wären denn da die Relationen? Welches verbrechen wiegt denn nun schwerer?


Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile(Aristoteles)
Aber wenn man das einzelne nicht mehr beachtet, hat das ganze keinen Sinn mehr (Stone)