Quote
Nachvollziehbar vielleicht, aber mMn nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar. Ich finde da schon den "Gotteslästerungsparagraphen" sehr seltsam, der Beschimpfung religiöser Bekenntnisse nur dann ahndet, wenn sie "geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören". Heißt das dann, wenn man dafür sorgen will, daß seine Religion geschützt wird, muß man möglichst oft gewalttätige Proteste organisieren, oder wie?


Nein, aber es geht ja nicht nur um die Beleidigung der Religion an sich. Sondern auch und gerade um die mögliche Störung des öffentlichen Friedens. Und der ist nun mal schützenswert.


Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile(Aristoteles)
Aber wenn man das einzelne nicht mehr beachtet, hat das ganze keinen Sinn mehr (Stone)