Ich habe mich glaube ich hier schon mal über den tollen "Gotteslästerungsparagraphen" in Deutschland aufgeregt.
Die Begründung, die das Landgericht München gestern abgab, weswegen Popetown ausgestrahlt werden durfte, zeigt mal wieder klar, was an diesem Gesetz schief gewickelt ist (unabhängig davon, was man von der Sache an sich hält):

"Richtig ist zwar, dass bereits die Ankündigung der fraglichen Sendung und deren Bewerbung durch die Antragsgegner vielfältige Reaktionen hervorgerufen haben. Diese bewegten sich jedoch sämtlich auf der Ebene des sachlichen Diskurses mit den Vorabveröffentlichungen, ohne die Gefahr einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Dimension zu erreichen."

Tja, so was blödes. Man hätte wohl ein paar Molotowcocktails werfen müssen, um vor Gericht recht zu bekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/rolleyes.gif" alt="" />


"In jedem Winkel der Welt verborgen ein Paradies"