Quote
grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben

Computerschach ist also verboten, dort schlage (= töte, also auf jeden Fall Menschenwürde verletzend) ich die Dame oder den König (dürfte menschenähnlich genug sein).
Bei so einer sinnleeren Formulierung bleibt so gut wie kein Spiel auf dem Markt.