Quote

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,

1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlasst oder
zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.


Gilt das auch für juristische Personen, d.h. Firmen ?

Wenn ja, dann dürften sich Ubi Soft, Atari, THQ, und wie sie alle heißen, warm anziehen ...

"Das Tal der Ahnungslosen ... Deutschland hat keine Computerspiele mehr ..."

Im Gegensatz dazu hält man sich zum Thema Gewaltvideos auf Handys erstaunlich bedeckt.


When you find a big kettle of crazy, it's best not to stir it.
--Dilbert cartoon

"Interplay.some zombiefied unlife thing going on there" - skavenhorde at RPGWatch