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Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen: Die sogenannte "Gebührenverordnung" für Steuerberater ist eine geradezu absurde Abzockerei. So kann ein Steuerberater beispielsweise für sog. "Post- und Telekommunikationsentgelte" eine Pauschale in Höhe von 20% der Dienstleistung verlangen, pro einzelner Dienstleistung jedoch maximal 20,- EUR. Das können dann also durchaus mal pauschal 20,- EUR sein, obwohl die tatsächlichen Kosten gerade mal bei 2,- EUR lagen.

Die Gebühren der Anwälte sind m.M.n. wesentlich übler. Was da im Namen des Streitwert hochgepuscht oder abgemahnt wird, finde ich viel bedenklicher...

Aber davon abgesehen, wie du zitiertest, ein Steuerberater kann das tun, muß es aber nicht. In diesen Verordnung ist zum Glück genug Spielraum für Auslegungen. Genaugenommen gibt es auch genug seriöse Steuerberater, die genau das ihren Mandanten nicht antun. Wenn deiner das tut, nicht rummeckern -> wechseln.

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Auch die Berechnung der Dienstleistung richtet sich nach pauschalen Sätzen und nicht nach dem tatsächlichen Aufwand. Wird also einem Unternehmer die monatliche Buchführung berechnet, der mit wenig Rechnungen viel Umsatz gemacht hat, so zahlt dieser Unternehmer monatlich mal eben locker ein paar hundert Euro für 30 Minuten Arbeit - während ein anderer Unternehmer, der viel weniger Umsatz mit erheblich mehr Rechnungen gemacht hat, für 2 Stunden Arbeit mit 80,- EUR wegkommt.

Richtig. Aber wenn an einer komplexen Buchführung mehrere Tage gearbeitet werden muß, zahlt der Steuerberater drauf, das darf man nicht vergessen. Und nein, erzähl mir jetzt nicht, das kommt so gut wie nicht vor. Laut Lysandras Praxiserzählungen ist das wohl eher der Regelfall.


Wenn sie so überlegen sind, warum sind sie dann so tot?