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Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen: Die sogenannte "Gebührenverordnung" für Steuerberater ist eine geradezu absurde Abzockerei. So kann ein Steuerberater beispielsweise für sog. "Post- und Telekommunikationsentgelte" eine Pauschale in Höhe von 20% der Dienstleistung verlangen, pro einzelner Dienstleistung jedoch maximal 20,- EUR. Das können dann also durchaus mal pauschal 20,- EUR sein, obwohl die tatsächlichen Kosten gerade mal bei 2,- EUR lagen.

Auch die Berechnung der Dienstleistung richtet sich nach pauschalen Sätzen und nicht nach dem tatsächlichen Aufwand. Wird also einem Unternehmer die monatliche Buchführung berechnet, der mit wenig Rechnungen viel Umsatz gemacht hat, so zahlt dieser Unternehmer monatlich mal eben locker ein paar hundert Euro für 30 Minuten Arbeit - während ein anderer Unternehmer, der viel weniger Umsatz mit erheblich mehr Rechnungen gemacht hat, für 2 Stunden Arbeit mit 80,- EUR wegkommt.

Alles in allem führt die StBGebV dazu, dass Steuerberater etwa so gut angesehen sind wie Gebrauchtwagenhändler, Politiker, Versicherungsvertreter und sonstige Trickbetrüger.



Um mal wieder alte Kamellen aufzugreifen... ersteinmal: für Buchführung gibt es Stundensätze, da geht es kaum nach Wert. Zweitens: es gibt Steuerberater wie Sand am Meer, wer immer am oberen Ende der Fahnenstange Gebühren festsetzt, hat innerhalb kürzester Zeit keine Mandanten mehr. Und hier nur Negativbeispiele aufführen, ist mal wieder typisch. Vernünftige Steuerberater rechnen nach Aufwand ab, müssen aber MINDESTgebühren nehmen, weil sonst ein anderer Steuerberater gerne mal die Kammer auf einen hetzt. Und nur, weil du lieber Ddraiggy, mal wieder eine Haßtirade auf irgendwen loslassen willst... (Warum mische ich mich hier eigentlich ein und rege mich auf? Vergiß es einfach)