Hmm, die Möglichkeit einer anonymen Zeugenaussage habe ich auf Wikipedia zumindest nicht gefunden ...
Rechte und Pflichten des Zeugen:

[color:"orange"]Ebenso besteht die Pflicht zum Erscheinen auf gerichtliche Vorladung hin. [...] Ein Zeugnisverweigerungsrecht (Aussageverweigerungsrecht) besteht nur, wenn der Zeuge glaubhaft machen kann, mit einer Partei oder - im Strafprozess - mit dem Angeklagten verwandt, verschwägert oder verlobt zu sein oder wenn berufliche Schweigepflichten (z.B. Arzt, Seelsorger) bestehen. [...] Kommt der Zeuge seinen Pflichten nicht nach, können gegen ihn Ordnungsmittel wie Ordnungsgeld, Vorführung oder Ordnungshaft in Betracht kommen.[/color]

Nach dem Zeugenschutzgesetz kann der Zeuge einen Anwalt bekommen und seine Vernehmung kann aufgezeichnet werden, ohne dass er vor Gericht erscheinen muss. Dass er anonym bleiben kann, steht da nicht.

Zivilcourage kann man natürlich leicht fordern, doch wenn man in eine potenzielle Gefahrensituation kommt, kann sie ungleich schwerer aufzubringen sein. Trotzdem ist es meiner Meinung nach ein abstoßendes Armutszeugnis, wenn Leute sich auf den Balkon stellen und glotzen, während ein Gewaltverbrechen geschieht. Statt dass der Bürgermeister Bittbriefe schreibt, könnte die Polizei ja auch mal Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung aufnehmen ...