Wenn der Zeuge aufgrund seiner Aussage selbst um Leib und Leben fürchten muss, kann er verlangen, dass seine Personalien allein dem Gericht bekannt sind.

Aber über diesen Schwachsinn will ich hier garnicht diskutieren, der ist völlig belanglos. Es ging hier nicht um irgendeine Schlägerei zwischen Jugendgangs - sondern darum, dass 4 erwachsene Männer im Alter zwischen 20 - 25 Jahren ein 6-jähriges (!!!) Kind auf offener Strasse bedrohen und ein 17-jähriges Mädchen mit einem Messer verletzen.

Jegliches Wenn und Aber lasse ich da nicht gelten. Da muss einem angesichts von soviel abartiger Feigheit dieser 4 erbärmlichen Versager doch schon allein vor Wut der Kragen platzen, dass man umgehend was unternimmt. Wer da nur rumsteht und gafft, ist m.M.n. keinen Deut besser als dieser rechte Abschaum.

Eine Ermittlung wegen unterlassener Hilfeleistung wäre zwar grundsätzlich eine gute Idee, halte ich jedoch für erfolglos. Das Mädchen wird sich sicher nicht mehr erinnern können, von wo genau jemand zugesehen hat oder wie die Betreffenden ausgesehen haben. Die hatte ja in dem Moment wirklich andere Sorgen....