Das ist wieder mal viel Aufregung um nichts. Nachdem es 2007 etliche sich teils diametral widersprechende Gerichtsentscheide zum Thema "Streikrecht von Lokführern" gab, ist es ein ganz normaler Vorgang, daß die Rechtslage nun endgültig geklärt werden soll - und das geht nunmal nur vor dem BVG. Ohne diese Klärung der Lage gäbe es bei den nächsten Tarifverhandlungen das gleiche Theater und es müßten sich erneut diverse untergeordnete Gerichte damit herumärgern, die mit Sicherheit wiederum unterschiedlich entscheiden würden!

Ob der Zeitpunkt jetzt günstig gewählt ist oder nicht (vermutlich gab es dafür auch bestimmte Fristen, die eingehalten werden mußten), sei dahingestellt, ist aber letztlich sowieso egal.

Was Daedalus´ Frage betrifft, ist die Antwort doch eigentlich mehr als offensichtlich: Sollte die Bahn vor dem BVG Recht bekommen (was wie gesagt unwahrscheinlich ist), könnten sie schlicht und ergreifend jeden streikenden Lokführer auf der Stelle feuern (gut, vermutlich bräuchte es erst noch eine Abmahnung oder etwas in der Art, ich bin kein Arbeitsrecht-Experte ...) - weil es dann die gleiche Situation wäre wie bei jedem normalen Arbeitnehmer, der sich weigert, zur Arbeit zu erscheinen.
So einfach ist das, dafür braucht man wahrlich keine Bundeswehr ...

Last edited by Ralf; 10/01/08 03:17 PM.