Quote
Die Taktik kennt man ja: So lange einfach die Zahlung verweigern, bis die Gegenseite sich zwangsläufig mit einem niedrigeren Betrag zufriedengibt, weil ein Gerichtsverfahren sich zu lange hinziehen würde und die Anwaltskosten zu hoch wären.


Da kommt es aber darauf an, ob die Zahlungsverweigerung für den Anspruchsteller existenzbedrohend wäre oder nicht, denn nur dann funktioniert das.

Ich hatte auch so einen Kunden, wo ich mit 3 Partnern dran war. Dieses Unternehmen hat trotz fixer Vereinbarungen hinterher an jeder einzelnen Rechnung rumdiskutiert und wirklich um jeden Euro gefeilscht. Für ein Unternehmen mit einigen Millionen Euro Jahresumsatz einfach peinlich. Gut, das macht man ein Mal mit und danach stellt man verbindliche Zwischenabrechnungen. Wenn die nicht bezahlt werden, wird die Arbeit unverzüglich eingestellt und das Mahnverfahren eingeleitet.

Bei einer anderen Kundin habe ich das Theather allerdings stur bis zum Ende durchgezogen. Die hat fleissig beauftragt, war mit der Leistung nach eigenem Bekunden auch sehr zufrieden - nur zu zahlen hatte sie keine Lust. Also gab's ein gerichtliches Mahnverfahren und den Gerichtsvollzieher - mit dem Ergebnis, dass sie ausser meiner Rechnung noch Verzugszinsen und 500,- EUR Anwalts- und Gerichtsgebühren obendrauf packen musste.

Solange man vom Kunden eine unterzeichnete Auftragserteilung vorweisen kann und den Nachweis führen kann, dass man alle Arbeiten auftragsgemäß und zufriedenstellend ausgeführt hat, schiessen solche Leute sich selber ins Knie. Aber mit 2 Problemfällen in 4 Jahren bin ich bislang noch gut weggekommen, ansonsten war die Zahlungsmoral meiner Kunden sehr gut bis zufriedenstellend.