Es ist natürlich immer lukrativ, die Leute dumm zu halten. Darauf basiert ja unser gesamtes System: Auf dem dummen Vieh und denjenigen, die es melken. Darum mal zur Info:

[color:"orange"]Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.[/color]

Das sollte dieser Herr Sascha Krämer als "spezialisierter" Anwalt doch eigentlich wissen.... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/rolleyes.gif" alt="" />