Ich muß mich korrigieren. Arbeitslose haben nie Kirchensteuern gezahlt.
Lediglich für der Berechnung des Arbeitslosengeldes wurde vor Hartz IV vom letzten Bruttogehalt Sozialversicherungs- Renten- und Krankenkassenbeitrag, sowie Kirchensteuer abgezogen. Auch wenn der betroffene nie Kirchensteuer bezahlt hat. Das war aber wie bereits gesagt, lediglich ein Trick des Staates, um ein bißchen weniger Arbeitslosengeld bezahlen zu müssen.
Keine Kirche hat je einen Cent Steuern von einem Arbeitslosen bekommen.
(§ 111 AFG
(1) Das Arbeitslosengeld beträgt
1. für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegatte mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, 67 vom Hundert,
2. für die übrigen Arbeitslosen 60 vom Hundert
des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 112).)


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