Beim Verhältniswahlrecht hat man das Recht, immer eine verhältnismässig schlechte Wahl zu treffen - egal was man wählt.

Und beim Mehrheitswahlrecht haben diejenigen, die die Mehrheit an entsprechendem Einfluss und Kapital besitzen, das Recht die Regierung zu "wählen"......

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