Du vergleichst da gerade Äpfel mit Birnen. Hier ist die Frage des Unrechts eigentlich für jeden eindeutig geklärt, bei der Abtreibung wiederum nicht.
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Für ein solches Urteil ist die Problematik viel zu komplex und zu vielschichtig. Ich kann und will darüber nicht urteilen - schon allein deshalb, weil ich die Beweggründe jeder Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen will, nicht kenne.
Jetzt schwenkst Du aber in deiner Argumentation ein bißchen um. Ich habe das Beispiel mit den 10-jährigen gebracht, weil Du auch bei der anfangsfrage die Einschränkung gebracht hattest, daß die Ermordung nur gerechtfertigt sei, wenn alle anderen Mittel versagen, und dich darauf im Fall mit dem Abtreibungsarzt konkret berufen hast.
Die Eindeutigkeit für jeden, die Du als Kriterium anführst kann ja auch kein Kriterium sein, wie man im Fall der Hitler-Attentäter, oder der Indianerdebatte sehen kann. Außerdem hebelt das den Grundgedanken aus, den wenn etwas für jeden eindeutig moralisch verwerflich ist, dann sorgt im Allgemeinen die Staatsmacht für den Schutz vor einer solchen Person.
Aber nochmal: Bei den drei Fragen geht es nicht darum, daß ich eine vorgefaßte Meinung hätte, die ich an den Mann bringen will. Es geht mir darum, Zusammenhänge zu verstehen, und eventuelle Fehler in meiner Argumentation zu entdecken.
Kirchlich gesehen ist übrigens zumindest 3. klar zu beantworten, da die Kirche Tyrannenmord ebenso wie den Mord am Abtreibungsarzt immer verurteilt hat. Eigentlich kann ich erst jetzt die Verurteilung des Tyrannenmordes verstehen, wo ich erkenne, welche anderen logischen Konsequenzen sich daraus ergeben.