Also bei aller Sympathie für gewissen Humor:
Es sollte ja auch unserer abgefüllten Anklägerin geläufig sein, daß in diesem Falle ausnahmsweise doch mal der Name des zu Belangenden in korrekter Schreibweise auszuführen ist, alldieweil man dem Delinquenten eine erfolgreiche Revision ansonsten allzu einfach auf dem Silber(-schuppen-)teller präsentiert! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ouch.gif" alt="" />
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/rolleyes.gif" alt="" />

P.S.: Ach ja, das Zauberwörtchen heißt hier selbstverfreilich: "Formfehler"! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/winkwink.gif" alt="" />
P.P.S.: Im übrigen: Hat ihm eigentlich schon jemand seine Rechte vorgelesen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> (Und wenn sich das auch nur drauf beschränken mag, ihn aufzuklären, daß er keine hat! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" /> )

Last edited by Ragon_der_Magier; 07/04/07 02:25 PM.