... daß in diesem Falle ausnahmsweise doch mal der Name des zu Belangenden in korrekter Schreibweise auszuführen ist, alldieweil man dem Delinquenten eine erfolgreiche Revision ansonsten allzu einfach auf dem Silber(-schuppen-)teller präsentiert! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ouch.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/rolleyes.gif" alt="" />
Aber nicht doch. Unter seinem "richtigen" Namen kennt ihn doch ohnehin kein Schwein. Die gebräuchlichen und bekannten Rufnamen sind durchaus zulässig....