Quote
... daß in diesem Falle ausnahmsweise doch mal der Name des zu Belangenden in korrekter Schreibweise auszuführen ist, alldieweil man dem Delinquenten eine erfolgreiche Revision ansonsten allzu einfach auf dem Silber(-schuppen-)teller präsentiert! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ouch.gif" alt="" />
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/rolleyes.gif" alt="" />


Aber nicht doch. Unter seinem "richtigen" Namen kennt ihn doch ohnehin kein Schwein. Die gebräuchlichen und bekannten Rufnamen sind durchaus zulässig....

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/biggrin.gif" alt="" />